Einlagensicherung
Stand: Juli 2025
Ihre Einlagen sind gleich doppelt geschützt: durch die gesetzliche europäische Einlagensicherung und zusätzlich durch die getrennte Verwahrung auf einem Treuhandkonto.
Gesetzliche Einlagensicherung (FGDL)
Die verwahrten Gelder unterliegen dem gesetzlichen Einlagensicherungssystem Luxemburgs (FGDL – Fonds de garantie des dépôts Luxembourg). Gemäß EU-Richtlinie 2014/49/EU sind Einlagen je Einleger und Institut bis zu 100.000 € abgesichert.
Verwahrung
Die Gelder werden bei der Banking Circle S.A. in Luxemburg verwahrt.
Zusätzlicher Treuhandschutz
Ergänzend werden Kundengelder auf einem separaten Treuhandkonto verwahrt – strikt getrennt vom Vermögen der Barlow Consultants SL.