Rechtliches

Einlagensicherung

Stand: Juli 2025

Ihre Einlagen sind gleich doppelt geschützt: durch die gesetzliche europäische Einlagensicherung und zusätzlich durch die getrennte Verwahrung auf einem Treuhandkonto.

Gesetzliche Einlagensicherung (FGDL)

Die verwahrten Gelder unterliegen dem gesetzlichen Einlagensicherungssystem Luxemburgs (FGDL – Fonds de garantie des dépôts Luxembourg). Gemäß EU-Richtlinie 2014/49/EU sind Einlagen je Einleger und Institut bis zu 100.000 € abgesichert.

Verwahrung

Die Gelder werden bei der Banking Circle S.A. in Luxemburg verwahrt.

Zusätzlicher Treuhandschutz

Ergänzend werden Kundengelder auf einem separaten Treuhandkonto verwahrt – strikt getrennt vom Vermögen der Barlow Consultants SL.

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